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Einleitung: Immobilienkauf durch Ausländer

Zwischen Einschränkung und Liberalisierung

IMMOBILIENERWERB IN DER SCHWEIZ

Seit 1997 wird der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland Stück für Stück liberalisiert und den grenzüberschreitenden Bedürfnissen angepasst. Der Abschluss der Bilateralen Verträge I zwischen der Schweiz und der EU hat diese Tendenz weiter verstärkt. Die letzte Änderung datiert vom 1. April 2005, die für börsenkotierte Unternehmen Erleichterungen bezüglich des Erwerbs von Anteilen an Immobiliengesellschaften brachte.

Die Vorschriften unterscheiden sich u.a. darin, ob es sich um einen direkten oder indirekten Immobilienerwerb handelt.

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