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Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

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einzelne Erwerbsgeschäfte

Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Lex Koller
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Als Erwerb eines Grundstücks gelten daher:

  • Erwerb des Eigentums an einem Grundstück
    • Alleineigentum
    • Gesamteigentum
    • Miteigentum
    • Stockwerkeigentum
    • Baurecht
    • Wohnrecht
    • Nutzniessung
  • Erwerb von Anteilen an einer juristischen Person, deren tatsächlicher Zweck der Kauf von Grundstücken ist
    • Aktiengesellschaft
    • Kommanditaktiengesellschaft
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
    • Genossenschaft
    • Ausnahme: Erwerb kotierter Anteile an einer Börse in der Schweiz
  • Beteiligung an einer vermögensfähigen Gesellschaften ohne juristische Persönlichkeit, deren tatsächlicher Zweck der Kauf von Grundstücken ist
    • Kollektivgesellschaft
    • Kommanditgesellschaft
  • Erwerb eines Anteils an einem Immobilienanlagefonds, dessen Anteile auf dem Markt nicht regelmässig gehandelt werden
    • Ausnahmen
      • Erwerb von ausserhalb der Börse auf dem Markt regelmässig gehandelten Fondsanteilen
      • Erwerb von Anteilen an einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)
      • Erwerb von Anteilen an einer Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF)
      • Erwerb von Anteilen an einer Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
  • Begründung und Ausübung eines Kaufs-, Vorkaufs- oder Rückkaufsrechts an einem Grundstück
  • Erwerb anderer Rechte, die dem Erwerber eine grundeigentümer-ähnliche Stellung verschaffen können
    • langjähriger Mietvertrag mit unüblichen Vertragsbestimmungen
      • zB mit Einmalmietzins
      • zB mit Verzicht auf Zustimmung zu wesentlichen baulichen Veränderungen
      • zB mit Darlehensvertrag unter Verrechnung des Mietzinses mit dem Darlehenszins
    • Finanzierung des Kaufs oder der Überbauung des Grundstücks über die übliche Belastungsgrenze der Schweizer Banken hinaus (in der Regel 80 Prozent des Verkehrswertes)
    • Bauverbot und ähnliche Eigentumsbeschränkungen auf dem Nachbargrundstück der Bewilligungspflicht des BewG
  • Verlegung des Gesellschaftssitzes ins Ausland, wenn sie Rechte an einem Grundstück beibehält
    • auch wenn die Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft weiter schweizerisch beherrscht sind

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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