Es besteht eine v.a. personelle Beschränkung des Immobilienerwerbs
Offizielles Bundesgesetz-Kürzel
- BewG
Landläufige Gesetzesbezeichnung
- „Lex Friedrich“ oder „Lex F.“
Landläufige Bezeichnung der früheren befristeten Regelungen
- Lex von Moos
- Lex Celio
- Lex Furgler
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