Es besteht eine v.a. personelle Beschränkung des Immobilienerwerbs
Offizielles Bundesgesetz-Kürzel
- BewG
Landläufige Gesetzesbezeichnung
- „Lex Friedrich“ oder „Lex F.“
Landläufige Bezeichnung der früheren befristeten Regelungen
- Lex von Moos
- Lex Celio
- Lex Furgler