Der direkte Erwerb von Immobilien oder an Immobilienrechten kann über folgende Eigentumsformen stattfinden:
- Alleineigentum
- Miteigentum | miteigentum.ch
- Stockwerkeigentum | stockwerk-eigentum.ch
- Gesamteigentum | gesamteigentum.ch
- Eigentum auf Zeit | timesharing.ch
- Selbständiges und dauerndes Baurecht
- Schweizer Baurecht: Baurechtsverträge| baurechte.ch
- Baurechtsdienstbarkeit | dienstbarkeit.ch
Hinsichtlich des „Ausländererwerbs“ sind die Implikationen:
Weiterführende Informationen
- Ehegattengesellschaft | einfache-gesellschaft.ch
- Besteuerung: Kauf / Erwerb von Immobilien | immobilien-besteuerung.ch