- Bundesgesetz vom 16.12.1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41)
- Verordnung vom 01.10.1984 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV; SR 211.412.411)
- Kantonale Bestimmungen
- Obligatorische Ausführungsbestimmungen über die kantonalen Behörden
- fakultative gesetzliche Bestimmungen über die Einführung von zusätzlichen kantonalen Bewilligungsgründen
- Beschränkungen für den Erwerb von Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels
- Fakultative gesetzliche Beschränkungen für den Erwerb von Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels
- Kommunale Bestimmungen
Ferner hinsichtlich Zweitwohnungen:
- BV 7a (Zweitwohnungsinitiative; SR 101)
- Verordnung über Zweitwohnungen vom 22.08.2012 (SR 702)
Weiterführende Informationen
- Zweitwohnungen | zweitwohnungen.ch