Rechtsnatur und Gesetzeszweck
Rechtsnatur
- Gesetzliche Eigentumsbeschränkung, in dem der aktuelle Grundeigentümer nicht oder nur an bestimmte Erwerber verkaufen darf
Gesetzeszweck
- Hauptzweck
- Schutz des einheimischen Bodens vor Überfremdung
- Weitere Zielsetzungen
- Bund
- Wohnbauförderung
- Förderung Fremdverkehr / Berggebiete
- Militärische Sicherheit (früher)
- Kantone
- Wirtschaftsförderung
- Raumplanung
- Umweltschutz
Weiterführende Informationen